Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind verpflichtet ihre Jahresabschlüsse prüfen zu lassen.
Hierfür steht Ihnen Herr Herbert Sutterer als vereidigter Buchprüfer sowie die HS Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Verfügung.
Die Verpflichtung ergibt sich nach § 316 HGB, die Größenordnung legt § 267 HGB fest.
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung bieten wir Ihnen das gesamte Spektrum betriebswirtschaftlicher Prüfungsleistungen an, unter anderem:
- Freiwillige Jahresabschlussprüfungen
- Prüferische Durchsichten
- Unternehmensbewertungen
- Sonderprüfungen
- Gutachterliche Stellungnahmen
Freiwillige Abschlussprüfungen werden zum Beispiel immer häufiger auf Nachfrage von Banken erforderlich.
Die zur Prüfungsdurchführung erforderlichen Voraussetzungen eines Peer-Review wurden erfolgreich abgelegt.