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Die Reformbemühungen der Bundesregierung das Steuersystem zu vereinfachen, führten bislang zu wenig Erfolg.
Das Steuerrecht ist komplexer denn je und die Anzahl der Formulare und Steuererklärungen gibt den meisten Steuerpflichtigen Rätsel auf.

Unsere Steuerberater unterstützen Sie gerne in allen steuerlichen Belangen.

Einkommensteuer

Es gibt sieben steuerpflichtige Einkunftsarten, die die Grundlage für die Ermittlung der jeweiligen Einkommensteuer bilden.

Bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung sind Gesetze, Richtlinien und die aktuelle Rechtsprechung zu beachten.

Wir ermitteln mit Ihnen Ihre steuerlichen Vorteile im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs und erstellen für Sie Ihre Einkommensteuererklärung.

Erbschafts- & Schenkungsteuer

In der Bundesrepublik Deutschland werden jedes Jahr enorme Vermögenswerte weitervererbt.

Die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind vielfältig und komplex. Wer sich um die Überlassung von Vermögen frühzeitig kümmert, vermeidet nicht nur Streitigkeiten der Erben, sondern kann auch beachtlich Steuern sparen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses, von der Hilfestellung bei der Ausarbeitung Ihres Testaments über die Beratung bis hin zur Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen.

Gewerbesteuer

Mit der Gewerbesteuer wird die Ertragskraft eines Unternehmens besteuert. Steuerpflichtig sind Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften. Die Gewerbesteuer wird an die zuständige Gemeinde abgeführt und ist somit eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen.

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften findet eine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer statt.

Für Freiberufler, Land- und Forstbetriebe und nicht gewerblich Selbstständige entfällt die Gewerbesteuerpflicht.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist die Ertragsteuer juristischer Personen. Sie ist gleichzusetzen mit der Einkommensteuer natürlicher Personen und orientiert sich am steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens.

Umsatzsteuer

Die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ist auf die steuerpflichtigen Umsätze eines Unternehmens zu erheben.

Sofern ein Unternehmer steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen ausführt hat er hierfür Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und an das Finanzamt abzuführen. Die an ihn in Rechnungen gestellte Umsatzsteuer darf er jedoch als Vorsteuer von seiner Umsatzsteuer-Schuld abziehen.

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